Freelancer Archives - Michael Hotopp - Fotograf und Videograf https://michaelhotopp.de/tag/freelancer/ Sat, 13 Feb 2016 13:52:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.1.1 Elternzeit als selbstständiger Vater – Ein Erfahrungsbericht https://michaelhotopp.de/elternzeit-als-selbststaendiger-vater-ein-erfahrungsbericht/ Sat, 13 Feb 2016 13:52:23 +0000 https://michaelhotopp.de/?p=376 Als Selbstständiger in Elternzeit zu gehen ist eine tolle Option und gar nicht so komliziert, auch wenn es zu Anfang nach viel Bürokratie aussieht.

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Wie, Selbstständige können auch in Elternzeit gehen?

Diese Reaktion hat mein „Geständnis“ bei vielen Kunden und Bekannten hervorgerufen. Dass nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Vollzeit-Selbstständige in Elternzeit gehen (können), scheint entweder nicht sonderlich bekannt zu sein, oder es ist ein Tabu-Thema. Jedenfalls waren die Menschen in meiner Umgebung sehr geteilter Ansicht über meine Entscheidung für die Elternzeit. Dieser Blogbeitrag soll aber keine Rechtsberatung sein und erhebt keinensfalls einen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr möchte ich von meinen persönlichen Erfahrungen mit diesem Thema berichten. Bei meinen eigenen Recherchen im Vorfeld zu meiner eigenen Elternzeit, habe ich zwar viele „Ratgeber“ und Foren bei Google gefunden, aber richtige Erfahrungsberichte habe ich schmerzlich vermisst. Ich hätte einfach gerne einmal gewusst, wie es Andere machen, bzw. gemacht haben. Scheinbar geht es nicht nur mir so, deshalb möchte ich hier von meinen eigenen Erlebnissen berichten.

Meine Ausgangssituation

Ich bin seit 2002 selbstständig. Auch wenn ich natürlich Hilfe und Assistenten habe, so besteht meine Firma hauptsächlich aus mir. Ich bin eine eher ungewöhnliche Kombination aus Fotograf und Grafik-Designer, aber diese Mischung funktioniert für mich sehr gut. Allerdings ist es schwer, Mitarbeiter zu finden die ebenfalls in beiden Bereichen bestehen können… Ähm, ich komme vom Thema ab. Ich teile auf jeden Fall Freud und Leid vieler Selbstständiger und Freelancer dort draußen: Urlaub zu machen, oder krank zu sein bedeutet für mich, dass meine Firma theoretisch keine Umsätze macht.

Als meine Frau dann mit meinem Sohn schwanger wurde, stellten sich die üblichen Fragen: Wie lange bleibt sie nach der Geburt zu Hause und auf welchen Zeitraum teilen wir das Elterngeld auf, etc. Als wir uns über die Möglichkeiten informiert haben, stießen wir das erste Mal darauf, dass auch ich als Selbstständiger in Elternzeit gehen könnte. Im Prinzip keine schlechte Idee, doch dass ich zugunsten der Kinderbetreuung die Firma ruhen lassen sollte, war für mich eigentlich undenkbar. Wie soll das funktionieren? Ich kann nicht einfach zwei Monate Nichts tun. Erstens habe ich laufende Verträge und Verpflichtungen und zweitens muss ich neue Aufträge an Land ziehen… Bla, bla, bla. Ja, die Idee war nett, aber ich war mir sicher, dass es (für mich) nicht funktionieren konnte.

Die erste Zeit als Vater (und Selbstständiger)

Wow. Vater zu werden war eine unglaubliche Erfahrung. Ich könnte nun versuchen dies zu beschreiben, aber es gelingt mir doch nicht. Fakt ist, dass man als (Noch-)Nicht-Eltern keinen blassen Schimmer hat, was einen erwartet. Egal wieviel einem von anderen Eltern erzählt wird und was man so liest – es ist ganz anders! Macht euch keine Illusionen. Nein wirklich – es gibt nichts, was euch darauf vorbereitet!

Dementsprechend naiv bin ich in die erste Zeit gestartet. Klar, selbstständig zu sein und Vater zu werden ist nicht ohne, aber das passt schon. Schließlich kann ich mir die Zeit selbst einteilen und so viel mehr Zeit mit meinem Kind verbringen, als irgendein Arbeitnehmer zu träumen wagt. Aber beides zu kombinieren war schwieriger als gedacht. In weiser Voraussicht haben wir uns „damals“ schon eine Immobilie gesucht, in der wir leben und arbeiten können. Mein Weg zur Arbeit besteht aus zwei Treppen und ich bin bei mir im Studio. Aber wenn es nicht unbedingt notwendig war, habe ich von zu Hause aus gearbeitet. Schließlich ist es ja egal, wo ich meine Bilder bearbeite, oder wo ich einen Katalog setze und es gibt keinen Chef der einem im Nacken sitzt. So konnte ich die erste Zeit mit dem neuen Erdenbewohner in vollen Zügen genießen.

Als Selbstständiger ist man selbst verantwortlich, sich immer wieder aufs Neue zu motivieren. War dies in der Vergangenheit nie ein Problem für mich, so hat die Geburt meines Sohnes in mir etwas verändert. Auf einmal war die Arbeit nicht mehr soooo wichtig. Es war mehr Mittel zum Zweck, damit ich meine Familie ernähren kann. Natürlich ist Geld leider ein wichtiger Faktor in unserem Leben, aber was nützt der schnöde Mammon, wenn ich meine Familie nicht sehe? Offen gestanden hätte ich mich selbst nicht so eingeschätzt. Ich liebe meinen Beruf und ich gehe leidenschaftlich gerne „zur Arbeit“. Aber gerade in der ersten Zeit haben sich meine Prioritäten ganz klar verschoben. Es hat einige Zeit gedauert, bis ich selbst erkannt habe, dass dies eine gefährliche Entwicklung werden könnte. Glücklicherweise habe ich rechtzeitig gemerkt, dass ich meinen Beruf und die Zeit mit meinem Sohn besser ausbalancieren muss. So sehr ich die Zeit mit der Familie auch genieße, trotzdem müssen wir auf einer soliden Grundlage stehen.

Die Entscheidung für die Elternzeit

Wir hatten uns dafür entschieden, dass meine Frau zwölf Monate zu Hause bleibt. Es hatte sich auch gezeigt, dass ich einfach nicht so viel Zeit für die Familie aufbringen konnte, wie ich zunächst gehofft hatte. Ein Fotostudio und ein Grafik-Büro zu betreiben, erfordert einfach viel Aufmerksamkeit und Hingabe. Außerdem weiß ich auch, dass neue Aufträge für Fotografen in der Regel nicht einfach so entstehen, sondern dass hier viel Fleißarbeit erforderlich ist. Tatsächlich war dies der Punkt, wo die Elternzeit für mich doch wieder in den Bereich des Denkbaren gerückt ist. Begleitet von der Erkenntnis: Weniger zu arbeiten ist nur dann möglich, wenn die etwaigen Umsatzausfälle anderweitig aufgefangen werden. Dann kann ich die verbleibene Zeit immerhin zur Kundengewinnung nutzen. Es begann also die Recherche-Zeit. Es ist unglaublich, wie viel Zeit man mit der Suche nach unnützen Informationen verbringen kann. Selbsternannte Fachleute geben in Foren ihr halbes Dreiviertelwissen zum besten und sogenannte Informationswebsites und Portale reden um den heißen Brei herum und werfen mit Paragraphen und Richtlinen um sich. Frustriert glimmt mein eigentlich entfachtes Feuer für diese Idee eher nur noch so vor sich hin. Egal – ich möchte Zeit mit meinem Sohn verbringen! Nun packe ich es an. Koste es, was es wolle.

Der Antrag

Die entsprechenden Formulare findet man in der Regel online bei seiner zuständigen Elterngeldstelle. Zunächst war ich von dem Antrag selbst etwas überfordert. Was die alles wissen wollten! Zumindest die persönlichen Daten waren schnell eingetragen und das Einreichen der Geburtsurkunde konnte ich mir glücklicherweise sparen. Schließlich haben wir dies bereits beim Antrag meiner Frau vorgelegt. Übrigens laufen wir als Väter unter dem gleichen Aktenzeichen. Eigentlich eine banale Information, aber dieser Umstand macht vieles einfacher. Da meine Frau schon zwölf Monate beantragt hatte, blieben mir noch der 13. und 14. Lebensmonat. So weit, so gut.

Deutlich mehr Kopfzerbrechen bereitete mir die „Erklärung für Selbstständige“. Wöchentliche Arbeitszeit? Ich bin selbstständig, also 24/7. Hmm, naja. Realistisch ist irgendetwas um die 50 Stunden, bei einer 5,5-6 Tagewoche. Tatsächlich ist dies eher ein Richtwert, damit die Elterngeldstelle abschätzen kann, wie ihr so eingespannt seid. Der Einkommensnachweis läuft etwas anders, als bei Arbeitnehmern. Da ich selbstredent keine Lohnabrechnung bekomme, habe ich meine Einkommensteuererklärung und die Bilanzierung (alternativ eine Einkommensüberschussrechnung – EÜR) eingereicht. Diese muss aus dem Jahr, VOR der Geburt des Kindes sein. Da mein Sohn 2014 geboren wurde, also die von 2013. Da ich das ganze Jahr selbstständig war, wurde mein Gewinn also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember ermittelt und der Durchschnittswert über zwölf Monate errechnet. Genau wie bei Arbeitnehmern werden 65% eures Gewinns/ Nettoeinkommens als Grundlage genommen.

Wie viel ich während der Elternzeit arbeite, war vier Monate vor dem Bezugszeitraum eigentlich unmöglich abzuschätzen. Ich hatte einige Projekte in Petto und konnte nur erahnen, was mich erwartet. Aber Aufträge kommen ja auch gerne einmal unerwartet. Tja, bleibt nur schätzen. Ich habe also meine „normale“ Arbeitszeit halbiert und wollte mich auf „weniger Projekte“ beschränken. Auch wenn ich es versucht habe – eine passende Ersatzkraft habe ich leider nicht gefunden. Ich wollte außerdem ja selbst weiterarbeiten – nur halt weniger.

Den voraussichtlichen Gewinn zu schätzen war ebenfalls schwer möglich. Für mich stand nur fest, dass ich unter gar keinen Umständen etwas zurückzahlen wollte. Selbst wenn ich nur halb so viel arbeite, reicht es dennoch zum Leben und um die laufenden Kosten zu decken. Also habe ich meinen erwarteten Gewinn etwa doppelt so hoch angesetzt, als mein monatlicher Durchschnittsverdienst in der eingereichten Einkommenssteuererklärung lag. So konnte ich sicherstellen, dass ich „nur“ mit dem Mindestsatz von 300,- € veranlagt werde. Lieber etwas erstattet bekommen, als etwas nachzuzahlen.

Die Vorbereitung der Elternzeit

Der Antrag wurde eingereicht und ich wurde wie erwartet veranlagt: Mit dem Mindestsatz von 300,- € im Monat. Aber dies geschah ja in voller Absicht. Super – ich gehe also für zwei Monate in Elternzeit. Nun hieß es, meine Stammkunden langsam auf die nahende Auszeit vorzubereiten. Die Reaktionen waren mitunter nicht unbedingt positiv. Scheinbar setzen viele die Elternzeit mit einem fluchtartigen Auswandern in ein fernes Land gleich. Immer wieder beruhigte ich die Kunden damit, dass ich nur weniger arbeite und selbstverständlich auch weiter für sie da bin. Eigentlich ist es ja schön, dass meine Kunden so an mir hängen, aber ich wurde weniger optimistisch, wie viel Zeit ich tätsächlich für die Kinderbetreuung aufwenden können würde.

Nun hieß es ein Polster herauszuarbeiten. Zum einen natürlich ein finanzielles um die laufenden Kosten trotz weniger Umsätze zu decken und zum anderen ein Auftragspolster. Weniger zeitkritische Projekte konnte ich auf die Zeit nach der Elternzeit schieben und den ein, oder anderen Auftrag der in diese Zeit gefallen wäre, habe ich tatsächlich abgelehnt. Wobei „abgeleht“ das falsche Wort ist. Ich habe sie eher an fähige Kollegen verwiesen und mir damit den Rücken freigehalten.

Meine „Auszeit“

Mein Sohn feierte seinen ersten Geburtstag und da war sie: Meine Elternzeit. Und das als Selbstständiger! Die nächsten zwei Monate gehören meinem Sohn und mir. Uff. So anstrengend hatte ich es mir nicht vorgestellt. Der Kleine hat ganz schön Energie und fordert einen Großteil meiner Aufmerksamkeit. Ein Anruf hier, eine E-Mail dort. Das konnte ich schon unterbringen, aber echte Zeit zu arbeiten, blieb hauptsächlich nur während er schlief. Zum Glück hatte ich vorgearbeitet und der Großteil meiner Kunden reagierten nun erstaunlich gelassen auf die Einschränkungen.

Ja, mein Beruf ist mitunter extrem anstrengend, aber wer behauptet, dass Kinderbetreuung mit Links und nebenbei zu erledigen ist, hat schlichtweg keine Ahnung. Ich verstehe nun um einiges besser, was meine Frau jeden Tag leistet/ geleistet hat. Ich ziehe meinen Hut vor ihr 😉

Halbzeit. Der erste Monat als fast-Vollzeit-Papa war vorüber und so langsam hatte ich Routine. Anstrengend war es immer noch, aber es hat auch richtig Spaß gemacht. Das Ganze hatte einen sehr positiven Nebeneffekt: Durch das reduzierte Arbeitspensum und die ständige Kurzweil hatte ich einen regelrechten Kreativitäts- und Motivationsschub. Meine Befürchtungen, dass die Elternzeit sich negativ aufs Geschäft auswirken würde, waren mit einem Mal verflogen und zum Glück auch völlig unbegründet. Der kleine Wirbelwind war meine neue Muse. 😀

Die Elternzeit ging viel zu schnell vorbei. Auch wenn ich die Zeit richtig genossen habe, so freute ich mich auch darauf, mit frischer Energie „zurückzukehren“.

Der nachträgliche Einkommensnachweis

Ich hatte mich beim Antrag dazu entschieden, dass nicht pauschal 25% meines Umsatzes als Betriebsausgaben berücksichtigt werden sollten, sondern dass ich diese separat erkläre. Der Betrieb eines Fotostudios ist mit etlichen Aufwand verbunden und so war ich bereits im Vorfeld sicher, dass meine tatsächlichen Ausgaben mehr als ein Viertel in dieser Summe ausmachen.

Der Nachweis selbst ist eigentlich recht einfach erbracht. Dieser muss mindestens § 4 Abs. 3 EstG entsprechen. Was? Im Klartext: Eine einfache Einnahmenüberschussrechnung. Da das Formular EÜR für das aktuelle Jahr noch nicht veröffentlicht wurde, habe ich in meiner Steuersoftware das Formular für das Vorjahr ausgefüllt. Ich habe also penibel alle Daten für den Veranlagungszeitraum aus meiner Buchhaltung in das Formular übertragen. Dort habe meine Einnahmen aufgeführt und selbstverständlich auch die Ausgaben. Studiomiete, Strom, Versicherungen, Fahrtkosten, Umsatzsteuervorauszahlungen etc. pp.. Am Schluss habe ich noch eine Buchungsübersicht erstellt und fertig war der Nachweis. Ob die Buchungsübersicht wirklich nötig war, weiß ich offen gestanden nicht. Aber da in der Elterngeldstelle keine Finanzbeamten sitzen, wollte ich es ihnen so einfach wie möglich machen. Für mich war es ja nur ein Klick 😉

Was jetzt so einfach klingt, war von unzähligen Telefonaten mit der Elterngeldstelle und schlaflosen Nächten begleitet. Leider konnte mir niemand recht Auskunft geben, ob die EÜR nun wirklich ausreichen ist. „Schicken Sie mir Ihre Unterlagen einmal per E-Mail, dann schauen wir mal.“. Scheinbar bearbeitet meine zuständige Elterngeldstelle nicht sonderlich oft diese Art von Anträgen. Dies führte dazu, dass ich zwei Mal nachträglich aufgefordert wurde, endlich die erforderlichen Nachweise einzureichen. „Eine bloße Kopie Ihrer Steuererklärung reicht nicht“. Einige E-Mails und Telefonate später wurde meine eingereichte EÜR dann doch akzeptiert und ich erhielt keine Woche später den entsprechenden Bescheid. Yeah – ich bekomme sogar noch etwas raus. Ich habe also wohl alles richtig gemacht. Eine Sorge weniger 😉

Mein Fazit

Die Elternzeit war eine tolle Erfahrung für mich und ich werde sie bald wieder in Anspruch nehmen (können). :-p Eigentlich war es auch mit deutlich weniger Bürokratie verbunden, als ich zunächst vermutet hätte. Es wird nur viel komplizierter dargestellt, als es in Wirklichkeit ist. Ich kann gut verstehen, dass viele Selbstständige davor zurückschrecken und lieber darauf verzichten. Bleibt zu hoffen, dass nun auch andere Selbstständige nicht auf diese Erfahrung verzichten und dass ich vielleicht etwas weiterhelfen konnte.

Abschließend möchte ich noch ein paar Ratschläge, basierend auf meinen eigenen Erfahrungen geben:

  • Lasst euch einfach einmal in eurer Elterngeldstelle persönlich beraten. In der Regel findet sich dort immer jemand, der euch eure Fragen beantworten kann.
  • Bereitet eure Elternzeit gründlich vor. Sorgt dafür, dass ihr wirklich weniger arbeiten könnt, indem ihr Aufträge verschiebt, oder Jemanden findet, der euch ggf. vertreten kann.
  • Kinderbetreuung und gleichzeitig arbeiten zu können funktioniert nicht. Teilt euch den Tag so ein, dass ihr während des Mittagsschlafs arbeitet, oder wenn die kleinen Chaoten abends im Bett sind.
  • Benachrichtigt eure Kunden rechtzeitig bzgl. eurer Elternzeit. Bei mir waren es vier Monate Vorlauf. Selbst dies haben Einige schon als „sehr knapp“ empfunden.
  • Führt ordentlich Buch und tragt am besten schon während euer Elternzeit die entsprechenden Buchungen in eure EÜR ein.
  • Überlegt, ob es nicht sinnvoller ist, die ersten zwei Lebensmonate in Elternzeit zu gehen. Diese Zeit ist ohnehin sehr anstrengend, aber die Kleinen schlafen noch viel. Der 13. und 14. Monat sind deutlich aktiver und sind durch deutlich kürzere Arbeitsphasen geprägt.

Nützliche Links

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